Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Michael Grübel GmbH
Trocknungsfachbetrieb
Unser Angebot beinhaltet die sorgfältige und nach den anerkannten Regeln der Technik durchzuführende Trocknung Ihres Objekts. Ziel unserer Trocknungsleistung ist die Vermeidung von Folgeschäden durch Herabsetzen der schadensbedingten Feuchtebelastung. Unsere Trocknungsleistungen beinhalten nicht die Beseitigung von Schimmelpilzen, deren Sporen oder Stoffwechselprodukte und / oder weitere organische / anorganische Belastungen in dem Objekt. Dieses muss gesondert beauftragt werden. Bei der Durchführung von Schimmelpilzsanierungsarbeiten / Reinigung / Desinfektion ist das Ziel das Erreichen einer »normalen« Hintergrundbelastung des organischen Befalls.
Der Energieverbrauch und die Messwerte werden von uns protokolliert und nach Beendigung der Arbeiten ausgewiesen.
Die voraussichtliche Dauer und die Kosten der Trocknungsmaßnahmen haben wir für Sie sorgfältig ermittelt. Wir können jedoch nicht ausschließen, dass sich die Dauer der Trocknungsmaßnahmen verkürzt oder verlängert oder unvorhergesehene Arbeiten eintreten. Sollte sich der Zeit- und Arbeitsaufwand um mehr als 30 % erhöhen, informieren wir Sie unverzüglich über die Gründe und die zusätzlichen Kosten durch ein Nachtragsangebot. Schadensersatzansprüche gegen uns sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Ferner werden für Schäden an Leitungen infolge unserer Bohrarbeiten keinerlei Haftung übernommen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
1. Vertragsgrundlage
Vertragsgrundlage für von uns als Auftragnehmer übernommene Aufträge sind die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese AGB gelten im Geschäftsverkehr für private (§ 13 BGB) und gewerbliche Kunden. Mit Abschluss des Vertrages erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich mit dieser Vertragsgrundlage einverstanden. Abweichende AGB werden nicht anerkannt. Deren Geltung wird ausdrücklich widersprochen.
Die AGB finden in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlichten Fassung Anwendung. Die Michael Grübel GmbH behält sich vor, die AGB in begründeten Fällen, z.B. bei Gesetzesänderungen, Änderung der Rechtsprechung oder Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse abzuändern oder zu ergänzen. Die jeweiligen Änderungen treten mit der Veröffentlichung auf der Internetseite www.Gruebel-KG.de in Kraft.
2. Angebote und Unterlagen
Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenanschläge oder andere Unterlagen des Auftragnehmers dürfen ohne seine Zustimmung weder vervielfältigt oder geändert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden.
Angebote haben eine Gültigkeit von 4 Wochen, wenn im Einzelfall nichts anderes bestimmt wurde.
Sollte nach Annahme des Angebotes die Leistung nicht innerhalb von 4 Wochen abgerufen werden, so hat der Auftragnehmer im Falle von Lohn- oder Materialkostenänderungen das Recht, die Durchführung des Vertrages zu entsprechend geänderten Vertragspreises anzubieten. Wenn der Auftraggeber nicht zustimmt, so hat der Auftragnehmer das Recht, den Vertrag zu kündigen. Das gilt nicht für vereinbarte längere Ausführungsfristen. Die Leistung ist so kalkuliert, dass bei der Ausführung Baufreiheit besteht und dass die Leistung zusammenhängend ohne Unterbrechung, nach Planung des Aufragnehmers erbracht wird. Bei Abweichungen (z. B. bei Behinderungen, Leistungsstörungen) besteht ein Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten.
Betreibt der Auftraggeber einen Betrieb (§ 14 BGB), unterrichtet er die Fa. Michael Grübel GmbH schriftlich über die spezifischen Unfallverhütungs-, Arbeitsschutz- und Umweltschutzvorschriften. Geeignete Schutzvorrichtungen sind durch den Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Andernfalls ist die Haftung der Fa. Michael Grübel GmbH ausgeschlossen.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich stets zuzüglich der in der Bundesrepublik Deutschland jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Für vom Auftragnehmer angeordnete Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet. Die Berechnung setzt voraus, dass der Auftragnehmer spätestens im Zeitpunkt der Beauftragung oder des Beginns der entsprechenden Arbeit dem Auftraggeber die erhöhten Stundensätze mitgeteilt hat.
Soweit erforderlich, werden Strom-, Gas-, Wasser- oder Abwasseranschluss dem Unternehmer unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
4. Vergütung
Gemäß § 632a BGB können Abschlagsrechnungen jederzeit gestellt werden, sie sind sofort fällig und sofort zahlbar. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Materialien, Stoffen oder Bauteilen. Die Schlusszahlung ist 10 Tage ohne Abzug nach Rechnungszugang auszugleichen.
Skonto muss gesondert und ausdrücklich schriftlich vereinbart sein. § 650g Abs. 4 BGB bleibt unberührt.
Als Zahlungsmöglichkeit wird ausschließlich Zahlung per Überweisung vereinbart. Schecks werden in Ausnahmefällen und ausschließlich erfüllungshalber angenommen.
5. Leistungsermittlung, Aufmaß und Abrechnung
Bei einem Pauschalpreisvertrag erfolgt die Abrechnung nach den vertraglichen Vereinbarungen. Ist ein Einheitspreisvertrag vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Basis einer Leistungsermittlung durch Aufmaß.
Ist als Vergütung der Leistung eine Pauschalsumme vereinbart, so bleibt die Vergütung grundsätzlich unverändert. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die tatsächlich erbrachte Leistung so stark von der vertraglich vereinbarten abweicht, dass einer Vertragspartei das Festhalten an der Pauschalsumme nicht zumutbar ist. In diesem Fall ist auf Verlangen der benachteiligten Partei ein Ausgleich unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu zahlen. Die Bemessung der Ausgleichszahlung erfolgt anhand der geltenden Preisliste der Michael Grübel GmbH zur Auftragserfüllung.
6. Stundenlohnarbeiten
Zusätzliche Leistungen, die überwiegend Lohnkosten beinhalten, können gesondert auf Stundenlohnbasis nach marktüblichen Preisen zzgl. Material abgerechnet werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Hinzu kommen Fahrtkosten, Werkzeugpauschalen und ggfls. Mindermengenaufschläge.
7. Aufrechnungsverbot
Der Auftraggeber kann die Zahlungsansprüche des Auftragnehmers nicht mit Forderungen aus anderen vertraglichen Beziehungen aufrechnen, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
8. Eigentumsvorbehalt
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistung auch Lieferungen erbringt, behält er sich hieran das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistungen vor. Wird ein Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammenhängende eigene Forderungen (z. B. bei Weiterverkauf des Objektes) in Höhe der Forderungen des Auftragnehmers an diesen ab.
9. Abnahme
Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Teilabnahme für in sich abgeschlossene Teile der Leistung. Im Übrigen erfolgt die Abnahme nach § 640 BGB. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller das Werk nicht innerhalb einer ihm vom Unternehmen bestimmten angemessenen Frist abnimmt. Die Abnahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen.
Fa. Michael Grübel GmbH kann vom Auftraggeber die förmliche Abnahme der Arbeiten verlangen. Dann hat der Auftraggeber die in sich abgeschlossenen Teile der
Gesamtleistung gesondert abzunehmen. Dies gilt insbesondere für Teile der Gesamtleistung, deren Prüfung durch die weitere Ausführung der Arbeiten unmöglich wird.
Ist der Auftraggeber Unternehmer i.S. d. § 14 BGB hat er offensichtliche Mängel innerhalb von einer Frist von 2 Wochen nach Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Auftraggeber die rechtzeitige schriftliche Anzeige, entfällt bezüglich dieser offensichtlichen Mängel die Gewährleistung.
Bei berechtigter Geltendmachung eines Mangels steht der Fa. Michael Grübel GmbH ein Recht auf Nachbesserung zu. Für den Fall, dass die Frist erfolglos verstreicht oder die Nachbesserung erfolglos oder unmöglich ist, ist der Kunde zur Minderung des vereinbarten Preises oder zum Vertragsrücktritt berechtigt.
10. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme und ist die Frist, innerhalb dieser Mängel an der Leistung geltend gemacht werden können (Verjährungsfrist).
Die Leistungen werden vom Auftragnehmer nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt, hierfür übernimmt er die Gewähr. Für Beschädigungen der Leistungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch, fehlerhafte Bedienung, Beschädigung oder Bearbeitung durch Dritte oder durch sonstige, nicht durch vom Auftragnehmer zu vertretenden Umständen hervorgerufen sind, haftet dieser nicht.
Verschleiß und Abnutzungserscheinungen, die auf vertragsgerechtem Gebrauch und / oder natürlicher, insbesondere witterungsbedingter Abnutzung beruhen, sind keine Mängel. Sie können bereits vor Ablauf der Gewährleistungsfrist eintreten. Es gilt die Verjährungsfrist gem. § 634a BGB wie folgt:
– 1 Jahr für Wartungs-, Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten (Arbeiten, die nicht die Gebäudesubstanz betreffen)
– 5 Jahre bei Neubauarbeiten und Arbeiten, die nach Umfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar sind (z. B. Grundsanierung) oder Arbeiten, welche die Gebäudesubstanz betreffen.
Soweit der Hersteller in seinen Produktunterlagen oder in seiner Werbung Aussagen zu einer besonderen Leistung, Beschaffenheit oder Haltbarkeit seines Produktes macht (z.B. 10-jährige Haltbarkeitsgarantie), werden diese Herstelleraussagen nicht zu einer vereinbarten Beschaffenheit des Werkvertrages.
Kommt der Unternehmer einer Aufforderung des Verbrauchers zur Mängelbeseitigung nach und gewährt der Verbraucher den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt schuldhaft nicht oder liegt ein Mangel am Werk objektiv nicht vor und hat der Verbraucher diesbezüglich schuldhaft gehandelt, hat der Verbraucher die Aufwendungen des Unternehmers zu ersetzen. Mangels Vereinbarung einer Vergütung gelten die ortsüblichen Sätze.
11. Haftung auf Schadenersatz
Auf Schadensersatz haftet der Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung nur
a. im Falle von vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch ihn selbst, seinen gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auch im Falle von fahrlässiger Pflichtverletzung;
b. bei Vorliegen von Mängeln, die der Auftragnehmer arglistig verschwiegen, hat;
c. im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Werkes;
d. im Falle der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
e. für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist der Schadensersatz des Auftraggebers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt, soweit nicht wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist die Haftung auf Mangelfolgeschäden für die lediglich eine Haftung aus positiver Vertragsverletzung in Betracht kommt, ausgeschlossen.
12. Versuchte Instandsetzung
Wird der Unternehmer mit der Instandsetzung eines bestehenden Objektes beauftragt (Reparaturauftrag) und kann das Objekt nicht instandgesetzt werden, weil
a. der Verbraucher den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt schuldhaft nicht gewährt oder
b. der Fehler/Mangel trotz Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht gefunden oder nach Rücksprache mit dem Verbraucher nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden kann, ist der Verbraucher verpflichtet, die entstandenen Aufwendungen des Unternehmers zu ersetzen, sofern nicht die Undurchführbarkeit der Reparatur in den Verantwortungs- oder Risikobereich des Unternehmers fällt.
13. Sonstiges
Ist der Auftraggeber Verbraucher, so gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ansonsten ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
Grundlage aller Vereinbarungen ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine der vorstehenden Regelungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Information gem. § 36 VSBG
Die Fa. Michael Grübel GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie auch als PDF-Dokument zum Download.