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Wissen Sie bereits vom Steuerbonus für Handwerkerleistungen?
In der jährlichen Einkommensteuererklärung kann man die Lohnkosten bei Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen eines Handwerksbetriebes beim Finanzamt als steuermindernd angeben. Damit spart man 20 Prozent von maximal 6.000 Euro, also bis zu 1.200 Euro im Kalenderjahr. In Bestandsgebäuden sind alle handwerklichen Tätigkeiten begünstigt, Arbeiten am Neubau allerdings nicht. Auch die Fahrtkosten, ‚Verbrauchsmaterialien und Entsorgungskosten Ihres Handwerkers können Sie steuerlich geltend machen, Materialkosten hingegen sind nicht absetzbar.
Rechenbeispiel Steuerbonus
Beispiel: Sie haben innerhalb eines Kalenderjahres Arbeitskosten zur Modernisierung der Heizungsanlage in Höhe von 5.200 €, für eine Reparatur von haustechnischen Anlagen in Höhe von 350 €. Der Steuerbonus berechnet sich dann wie folgt:
Gesamt 5.550 €
20 % Steuerbonus 1.110€
Welche Handwerkerleistungen werden begünstigt?
Folgende Leistungen sind u. a. steuerlich absetzbar:
Was ist dabei zu beachten?
Nutzen Sie Ihren Steuervorteil! Wir beraten Sie gerne zu unseren Handwerksleistungen.