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Schimmelpilz im Haus

Schimmelpilz im Haus

Ein Beitrag aus dem Bielefelder Siggi-Magazin
Schimmelpilz im Haus

Schimmel an den Wänden ist längst kein Problem mehr, das vorzugsweise in alten feuchten Kellern auftritt. Durch Baumängel und /oder schlechte Belüftung sind die
gesundheitsschädlichen Flecken immer häufiger auch in Wohnungen anzutreffen: am Ende des Winters entdeckt man schwarze oder auch farbige Schimmelflecken an verborgenen Stellen und dort aufbewahrten Gegenständen.

Besonders in Außenecken oder Fenstern, wo Kondenswasser anfällt, siedeln sich die Pilze gern an. Aber auch kühle Außenwände sind gefährdet – vor allem Stellen, an denen wenig Luft zirkuliert, etwa hinter Schränken und Regalen. Dass man Schimmelflecken möglichst schnell entfernen sollte, versteht sich von selbst. Die Sporen können bei Dauerbelastung zu ernsthaften Beeinträchtigungen etwa der Atemwege führen. Insbesondere Kinder und ältere Menschen sind gefährdet. Sind die Schimmelflecken klein, kann man sie selbst entfernen. Wenn mehr als ein halber Quadratmeter befallen ist, sollte sich ein Fachmann den Schaden anschauen. Falls die Ursache nicht beseitigt wird, kommen die Pilze immer wieder. Das Wichtigste ist deshalb
immer: Ursache beseitigen! Gegen bauliche Mängel ist natürlich nicht nur durch Lüften anzukommen. Hier muss der Eigentümer nach den Gründen suchen (lassen) und geeignete Maßnahmen ergreifen. Ein Fachmann sollte hinzu gezogen werden. In unserem Beitrag von Michael Grübel auf der nächsten Seite wird ein interessantes Beispiel berichtet, bei dem mehrere Faktoren
zusammen kamen.

Unabhängig von der Bausubstanz entscheidet das Verhalten der Bewohnerinnen und Bewohner viel bei der Schimmelvermeidung und -bekämpfung mit. Einige einfache Tipps zur
Schimmelvermeidung:

  • Die relative Luftfeuchtigkeit kann mit preiswerten Messgeräten kontrolliert werden, sie sollte dauerhaft nicht deutlich über 50 % liegen
  • Möbel nicht zu nah an die Wand stellen, Zirkulation dahinter ermöglichen
  • Möglichst Wäsche nicht in der Wohnung trocknen und Schimmelquellen wie zu feuchte Blumenerde vermeiden
  • Regelmäßig mit weit geöffnetem Fenster 10 Minuten quer durch die Wohnung lüften
  • Heizung im Winter nie ganz abstellen, eine Durchschnittstemperatur in allen Räumen halten (kalte Stellen vermeiden)
  • Beim Kochen oder Duschen den jeweiligen Raum geschlossen halten und anschließend gut nach draußen lüften

Achtung: Für die Behandlung von Schimmelflecken gibt es preiswerte und recht effektive Hausmittel. Vorsicht mit chemischen Schimmelvernichtern, die die Atemwege noch zusätzlich belasten können! Putz und Fugen kann man sehr gut mit Spiritus reinigen, Tapete mit Salicylsäure, Textilien und Polster mit Ammoniak, Leder mit Essig, Buchseiten mit Formalin.

 

Wer ist schuld am Schimmel?

Ein Fachbeitrag von Michael Grübel exclusiv für das Siggi-Magazin.

Die Antwort am Ende ist meist komplizierter. Bei der Suche nach Ursachen ist detektivischer Spürsinn gefragt. Richtig spannend wird es, wenn sich die Angaben in den Bauakten und die  Ergebnisse der Vorort-Recherche widersprechen. Das war auch im vorliegenden Fall so. Das Mehrfamilienhaus erfüllte auf den ersten Blick die gesetzlichen Anforderungen, die im Baujahr 1964 galten.

Das Problem
Mieter klagten über Schimmel im Esszimmer. Eine Außenwand war flächendeckend mit Schimmel befallen. Auch außen an der Giebelfassade sprossen Pilze und Algen. Die Mieter wohnten bereits seit 44 Jahren in dem Mehrfamilienhaus. Seit 19 Jahren kämpften sie schon gegen den Schimmel. Im März beauftragten mich die Verwalter der Wohnung, um die Frage zu klären: „Ist die Ursache für die Feuchteschäden baulich bedingt oder liegt ein falsches Lüft- und Heizverhalten vor?“

Die Auflagen
Um Mängel am Bau feststellen zu können, musste ich zunächst klären, welche Auflagen für den Wärmeschutz im Baujahr 1965 galten. Damals war die Bundesrepublik in Dämmgebiete unterteilt (von 1952-1981); dieser Ortsteil lag im Dämmgebiet II. Für dieses Gebiet war ein Mindestwärme-Durchlasswiderstand von 0,47 (m² x K) / W vorgeschrieben, aus dem sich ein Wärmedurchgangs-Koeffizient von 2,12 W / (m² x K) ergibt.

Die Bauakte
Die Baubeschreibung aus dem Jahr 1964 wies Gitterziegel als Baustoff aus. Der Wärmeschutznachweis wurde vom Bauamt 1965 ausgestellt – also ein Jahr, nachdem das Haus gebaut war. Diesem
Nachweis ist zu entnehmen, dass als Putz Kalkzementmörtel (außen) und Kalk/Gips-Mörtel (innen) verwendet und eine Schaumstofftapete (Thermopete) in einer Stärke von 0,5 Zentimetern im Haus beim Wärmeschutz eingerechnet wurden.

Die Recherche
Die Tatsachen vor Ort stimmten aber mit der Bauakte nicht ganz überein. Fotos vom Verwalter belegten, dass das Außenmauerwerk der feuchten Giebelwand nicht etwa aus Gitterziegeln besteht. In der Innenschale wurden 11,5 Zentimeter starke Kalksandsteine und in der Außenschale 17,5 Zentimeter starke Kalksandsteine verwendet. Der knapp 30 Zentimeter starke Mauerwerksverband wurde im Steinwechsel erstellt. Eine Luftschicht wurde nicht angelegt.

Der Befund
siggi01Die Fassade ist auf der Länge des betroffenen Esszimmers sowie des ungedämmten Dachbodens dunkel verfärbt. Die Verfärbung lässt auf einen organischen Befall von Algen, Pilzen oder Flechten schließen. Besonders stark befallen ist die Außenecke der Fassade. Der Grund liegt nahe: Ecken sind gute Wärmebrücken, weil die mit Wärme versorgte Innenfläche kleiner ist als die mit kühler Luft umwehte Außenfläche. Deshalb kühlt die Wand an der Innenseite schneller und stärker ab. Hier kann schnell eine relative Feuchte von 75 Prozent entstehen, die einigen Schimmelarten optimalen Lebensraum bietet. Der organische Befall ist also auf Tauwasser zurückzuführen und damit ein hygrothermischer Schaden.

 

Die Wand
siggi03Im Esszimmer ist die gesamte Außenwand mit Schaumstofftapete versehen, die 1965 auch in den Wärmeschutz eingerechnet wurde. Da solche „Innendämmungen“ mittlerweile überholt sind, hat der Verwalter vor einiger Zeit die Thermopete auf einer Höhe von 1,20 Meter abnehmen lassen. Dort ist die Wand stark von Schimmel befallen. Um eine Sporenbelastung der Raumluft
zu vermeiden, hat der Verwalter die freigelegte Wand vorschriftgemäß mit einer Folie abkleben lassen. Davor haben die Mieter eine Schrankwand gestellt, die fast die gesamte Wand einnimmt (3,75 Meter).

 

 

Der Abgleich
siggi02Das Mauerwerk hat einen Mindestwärme-Durchlasswiderstand von 0,47 (m² x K) / W. Damit erreicht es einen Wärmedurchgangs-Koeffizient von 2,12 W/(m² x K) und erfüllt demnach die Anforderungen des Dämmgebietes II – jedenfalls wenn ich die Rohdichte der Kalksandsteine gemäß des Wärmeschutznachweises von 1965 mit 1800 Kilogramm pro Kubikmeter zugrunde lege.
Auffällig ist, dass die Baubeschreibung im Jahr 1964 mit anderen Baustoffangaben (Gitterziegel) beim Bauamt eingereicht wurde und der Wärmeschutznachweis erst im darauffolgenden Jahr nach der Fertigstellung erfolgte. Unklar bleibt auch, ob es Mitte der 60er Jahre überhaupt zulässig war, die Thermopete in die Wärmeschutzberechnungen aufzunehmen.

 

Das falsche Mittel
Heutige bauphysikalische Erkenntnisse sprechen klar gegen eine sogenannte Thermopete. Denn eine solche „Innendämmung“ hält die Wärme vom Mauerwerk ab, so dass der Taupunkt zwischen „Thermopete“ und Mauerwerk abfällt und Voraussetzungen für Schimmel schafft. Wegen Schimmelbefall ließ der Verwalter dann ja auch die Schaumkunststofftapete teilweise entfernen. Seitdem erfüllt das Außenmauerwerk allerdings nun auch nicht mehr die Anforderungen des Wärmeschutzes aus dem Baujahr 1965. Selbst mit der Thermopete ist der Wärmeschutz nur knapp erreicht. Deshalb musste ich das Gebäude als erheblich schadensempfindlich einstufen. Das bedeutet: Wenn die Mieter das Innenraumklima nur leicht verändern, indem sie weniger heizen oder lüften, erhöht sich die relative Luftfeuchte oberhalb der Außenwände und bereitet den Boden für Schimmel, Algen und Flechten.

Die Schlussfolgerung
Von außen eindringende Feuchte oder einen Wasserschaden kann ich definitiv ausschließen. Denn dann wären Farbe oder Putz am Mauerwerk abgeplatzt oder aufgeblüht. Die Feuchte- und Schimmelbildung an der Außenwand des Esszimmers ist also vielmehr auf Tauwasserniederschlag aus der Raumluft zurück zu führen. Der Tauwasserniederschlag ist wiederum Ursache eines unzureichenden Wärmeschutzes nach dem Erstellungszeitraum im Jahr 1964/1965. Unterstützt wird die Schadensintensität mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durch ein unzureichendes Heizverhalten in der Wohnung, beziehungsweise des Esszimmers.

Die Maßnahmen
Um dauerhafte Schäden zu vermeiden, muss das Haus nach den heutigen Wärmeschutzanforderungen der Energieeinsparverordnung gedämmt werden. Weil die Befallsflächen größer als 0,5 Quadratmeter groß sind, muss der Schaden gemäß des Leitfadens des Umweltbundesamtes dringend von einer Fachfirma behoben werden. Dabei sollte der Befall unbedingt abgedeckt werden, um zu verhindern, dass sich die Schimmelsporen verteilen. Aufgrund des starken Befalls müssen die Baustoffe entfernt und die Bauteile desinfiziert werden. Hier empfehle ich ausdrücklich, auf chlorhaltige Schimmelentferner zu verzichten.

Michael Grübel